Neue Richtlinien für Snack-Hersteller

Agrartipp, 28.11.2017

Der Acrylamidgehalt soll gesenkt werden

Im Frühjahr 2018 soll es offiziell werden - die EU-Kommission hat endgültig entschlossen die Acrylamidgehälter zu senken.

Das bedeutet neue Vorlagen für jegliche Imbissbuden, Schnellrestaurants und Lebensmittelproduzenten, die geröstete, frittierte oder gebratene Produkte anbieten. Betroffen sind Snacks wie Fritten, Chips oder Kekse. Der krebserregende Stoff Acrylamid ist in all den unterschiedlich verarbeiteten Lebensmitteln zu finden. Durch geschonteres Garen sollen die Neuauflagen einen zu hohen Acrylamidgehalt verhindern.

 

  Carolin Gilgenbach
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