Erlaubt oder verboten?

Gartentipps, 11.01.2015

Diese Rechte haben Mieter auf Ihrem Balkon.

Was gibt es im Sommer schöneres als das Grillen unter freiem Himmel? Wer das heimische Umfeld dazu nicht verlassen möchte, weicht in seinen Garten oder auf den Balkon aus.

Nutzt man auf dem Balkon seiner Mietwohnung dann aber den klassischen Holzkohlegrill, ist der Stress mit den Nachbarn oft nicht weit.

Doch was darf ich als Mieter auf meinem Balkon und was nicht?

Fühlen sich die Nachbarn durch Grillqualm oder übermäßiges Zigarettenrauchen gestört, befinden Sie sich lt. mehrerer hierzu gefällter Urteile im Recht.

Doch nicht nur die Nase, sondern auch die Ohren vieler Nachbar werden von Mitmietern in Mitleidenschaft gezogen. Auch hier gilt: Laute Gespräche oder Balkonpartys, die die Nachbarn als störend empfinden (könnten), sind zu vermeiden.

Wer seinen Balkon als "Rümpelkammer" nutzen will und so seine Nachbarn stört, hat  - wenn es hart auf hart kommt - ebenfalls schlechte Karten. Vor allem, wenn Ungeziefer angelockt wird.

Mehr Rechte werden dagegen den Mietern eingeräumt, die Ihre Freiluftoase als grünes Idyll nutzen wollen. Gegen die Bepflanzung nach eigenen Wünschen ist nämlich nichts einzuwenden. Nur nach außen hängende Blumenkübel, die möglicherweise  Wasser, Erde oder Laub nach unten abwerfen könnten, sind mit Vorsicht zu genießen.

Ebenfalls ein häufiger Streitpunkt unter Mietern: Satellitenschüsseln. Gegen diese sind, sofern keine nennenswerte optische Beeinträchtigung für andere Mieter entsteht, nichts einzuwenden. Allerdings sollte vorab Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden.

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